In einer Studie des Senats zu möglichen Flächen, auf denen Windenergieanlagen in Berlin entstehen könnten, wurden Standorte in Wartenberg und Falkenberg ausgemacht. Sollten auf diesen Standorten tatsächlich Windenergieanlagen entstehen, hätte das Auswirkungen auf die dortigen Landschaftsschutzgebiete sowie auf die Berliner Störche und weitere Tierarten. Deshalb sprach sich die Mehrheit der Verordneten der Lichtenberger Bezirksverordnetenversammlung, unter anderem die der CDU, gegen Windräder in den nördlichen Ortsteilen des Bezirks aus. Damit Windräder in Berlin gebaut werden können, muss aber der bestehende Flächennutzungsplan (FNP) geändert werden. Das entsprechende Verfahren wurde im Januar 2024 eingeleitet. Neben den Flächen in Wartenberg und Falkenberg werden auch Standorte in Pankow, Treptow-Köpenick, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau und Reinickendorf im FNP als Windrad-Standorte in Erwägung gezogen. Den aktuellen Sachstand zur diesbezüglichen FNP-Änderung erfragten die Abgeordnetenhausmitglieder Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold vom Senat.
„Die Auswertung und Abwägung der im Sommer 2025 durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung mit einer sehr großen Anzahl an Stellungnahmen ist noch nicht abgeschlossen“, teilt die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mit. Aussagen zu Einzelflächen, wie denen in Wartenberg und Falkenberg seien derzeit nicht möglich. Zum Zeitplan für die weiteren Schritte informiert die Senatsverwaltung: Die Durchführung des nächsten förmlichen Beteiligungsschrittes gemäß Baugesetzbuch, die Behördenbeteiligung und die öffentliche Auslage, sind für den Herbst 2026 vorgesehen.
Auf die Frage: Was tut der Senat, um eine Ansiedlung von Windenergieanlagen in Berlin durch andere Formen der Energiegewinnung zu kompensieren? antwortet die Senatsverwaltung: „Das Land Berlin ist gesetzlich verpflichtet, Windenergiegebiete auszuweisen: bis 2027 0,25 Prozent der Landesfläche und bis 2032 insgesamt 0,5 Prozent der Landesfläche. Die Nutzung anderer erneuerbarer Energien wird vom Senat befürwortet und unterstützt, ersetzt aber den für Windenergie geforderten Flächenbeitragswert Berlins nicht.“
Zum Hintergrund dieser gesetzlichen Verpflichtung: Die Bundesregierung strebt an, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 von rund 46 Prozent im Jahr 2022 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. So sollen die energiepolitischen Abhängigkeiten von Importen aus anderen Staaten verringert werden. Einen wesentlichen Beitrag hierzu soll der Ausbau der Windenergie leisten. Dazu wurde das Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) erlassen. Berlin soll demnach eine Gesamtfläche rund 446 Hektar Fläche als mögliche Windrad-Standorte ausweisen.
Weil es in Berlin viel Kritik am Gesetz an sich und an den darin festgelegten Fristen gibt, möchten Danny Freymark und Martin Pätzold wissen: Was tut der Senat konkret, um die Frist für das WindBG zu verlängern oder das Gesetz auf der Bundesebene so zu reformieren, dass Stadtstaaten keine Windenergieanlagen aufstellen müssen? „In verschiedenen Austauschformaten zwischen den Bundesländern und mit dem Bund wurden die Fristen debattiert“, teilt die Senatsverwaltung mit. Die Mehrheit der Bundesländer plädiere aber dafür, die Fristen zwecks Rechts- und Planungssicherheit beizubehalten, da zahlreiche Planungsprozesse zur Erreichung der WindBG-Flächenbeitragswerte angestoßen wurden.
Des Weiteren informiert die Senatsverwaltung, dass das WindBG den Bundesländern die Möglichkeit einräume, einen Staatsvertrag mit einem oder mehreren anderen Bundesländern zu schließen, die über ihren eigenen Flächenbeitragswert hinausgehend Flächen ausgewiesen, welche also sogenannte Flächenüberhänge haben. Stadtstaaten könnten auf diese Weise bis zu 75 Prozent ihres Flächenbeitragswertes an anderer Stelle erbringen. Die Frist, mit anderen Bundesländern solch einen Vertrag abzuschließen, endete bereits am 31. Mai 2024. „Der Senat von Berlin setzte sich erfolgreich dafür ein, dass diese Frist im Gesetzgebungsverfahren auf den 31. Dezember 2026 verlängert wurde“, teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit.
Nähere Informationen zum FNP-Verfahren finden sich auf https://mein.berlin.de/vorhaben/2025-01196/.
Information zum Foto:
Das erste Berliner Windrad ist 2008 im Norden des Bezirks Pankow in Betrieb genommen worden. Inzwischen gibt es sechs davon in der Stadt. Laut Windenergieflächenbedarfsgesetzes soll Berlin nun weitere Flächen für Windräder zur Verfügung stellen, was für den Stadtstaat eine große Heerausforderung ist und kritisch gesehen wird.

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