Die Mietergärten an der Wiecker Straße 12 sind umgesetzt

Die Mietergärten an der Wiecker Straße 12 sind umgesetzt
05.11.2025

Seit 2011 entwickelte sich der Nachbarschaftsgarten an der Wiecker Straße 12 zu einer grünen Oase im Ostseeviertel. Bis Anfang kommenden Jahres errichtet die Wohnungsbaugesellschaft Howoge im Bereich der ursprünglichen Gartenanlage allerdings eine elfgeschossige Blockrandbebauung mit 91 Mieterwohnungen, zwei Gewerbeeinheiten und eine Kindertagespflege mit 10 Plätzen. Diesem Neubau mussten die Gärten der Nachbarschaftsinitiative, die dem Neubauvorhaben im Wege standen, weichen. Nach einem Partizipationsverfahren im Jahr 2021 wurde von der Howoge eine Flächen-Alternativen angeboten. Näheres dazu erfragte Abgeordnetenhausmitglied Prof. Dr. Martin Pätzold vom Senat, der seinerseits die Howoge um Stellungnahme bat.
Die Idee, im Bereich der Häuser an der Wiecker Straße Gärten für Mieter anzulegen, geht auf eine Initiative der UmweltKontaktstelle Lichtenberg zurück. Auf dieser Fläche stand früher eine Kita. Anfang des Jahrtausends wurde sie geschlossen und später abgerissen. Weil die Fläche brach lag, entstand die Idee, hier einen Nachbarschaftsgarten anzulegen. Die Grundstückseigentümerin, die Howoge, unterstützte dieses Vorhaben. Nach Gründung der Gärtnerinitiative „Wir ernten was wir säen“ gab es 2011 den ersten Spatenstich. Danach entwickelte sich der Nachbarschaftsgarten zu einer echten Erfolgsgeschichte.
Als die Neubaupläne der Howoge zur Blockrandbebauung an der Wiecker Straße 12 bekannt wurden, befürchteten die Gärtner das Aus  für ihre Gärten. Die Howoge initiierte, nicht zuletzt auf Drängen der Gärtnerinitiative und von Bezirks- und Landespolitikern, ein Beteiligungsverfahren unter Federführung der „Gruppe F Freiraum für alle GmbH“. In dessen Ergebnis wurde eine Verlagerung von Gärten auf eine kleinere, von der Howoge zugesagte Fläche vorgesehen. Die Gärten, die seinerzeit dem Neubauprojekt im Wege standen, sind bereits 2022 verlegt worden, teilt das Wohnungsunternehmen nun auf Anfrage mit. „Fünfzehn Pachtparteien der Beete, die bereits vor der Baumaßnahme aktive Gärtnerinnen und Gärtner waren, sind auf die neue Gartenfläche umgezogen.“ 
Allerdings konnten seinerzeit nicht alle ehemaligen Beete erhalten werden. „Die Gartengemeinschaft hat selbstständig eine Verteilung der neuen Beete auf die seinerzeit aktiven Gartenmitglieder vorgenommen. Einige ehemalige Gärtnerinnen und Gärtner haben ihre Mitgliedschaft auch aus persönlichen Gründen (Umzug, altersbedingt etc.) beendet“, heißt es von der Howoge. Derzeit stünden zwanzig Beete zur Nutzung zur Verfügung. Die Howoge geht aktuell von achtzehn aktiven Pachtparteien aus. 
Vor allem interessiert Martin Pätzold aber auch: Welche Erfahrungen hat die Howoge im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Wiecker Straße 12 gesammelt? Dazu erklärt die Wohnungsbaugesellschaft unter anderem: „Neben der frühzeitigen und umfangreichen Information der betroffenen Anwohnenden zum Wohnungsneubau Wiecker Straße war das Hauptziel des Beteiligungsverfahrens, gemeinsam mit  der Gartengemeinschaft eine Lösung zum größtmöglichen Erhalt des Nachbarschaftsgartens zu entwickeln. Die Spielräume der Mitgestaltung wurden von Beginn an klar kommuniziert.“ Auch wenn der Wohnungsneubau die Anwohner und die Gartengemeinschaft durch die Veränderungen in ihrem Wohnumfeld vor Herausforderungen stellte, sei die Mitwirkung im Beteiligungsverfahren „als konstruktiv und geprägt von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung wahrgenommen worden“, so die Howoge weiter. 
Könne sich die Howoge ein solches Beteiligungsverfahren auch bei zukünftigen Bauprojekten an anderen Standorten vorstellen, möchte Martin Pätzold schließlich wissen. Auf diese Frage antwortet das Wohnungsunternehmen: „Für den Wohnungsneubau der Howoge gelten die Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Die Leitlinien zeigen Grundsätze, Formate und Qualitätskriterien für die informelle Partizipation bei Neubauvorhaben auf und sie bilden die Arbeitsgrundlage der Partizipation bei der Howoge. Je nach Art und Umfang des Neubauvorhabens werden die Partizipationsstufen und entsprechende Formate abgeleitet. Dementsprechend ist die Durchführung ähnlicher Verfahren, abhängig von der projektspezifischen Prüfung und Konzeption, auch bei zukünftigen Projekten des Wohnungsneubaus vorstellbar.“ An dieser Aussage muss sich die Howoge nun bei künftigen Bauvorhaben in ihrem Bestand messen lassen.