Kein Grünes Licht für den Verkehrsversuch

Kein Grünes Licht für den Verkehrsversuch
14.07.2026

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt stimmt der Erprobung einer temporären Verbotszone für Kraftfahrzeuge ab 2,8 Tonnen in Neu-Hohenschönhausen Nord nicht zu. Das erfuhren die Abgeordnetenhausmitglieder Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold aus den Antworten auf eine Schriftliche Anfrage. Sie wollten vom Senat wissen, wie der Sachstand zur Prüfung einer solchen Verbotszone ist.
Zum Hintergrund der Anfrage: Im Wohngebiet Neu-Hohenschönhausen Nord gibt es eine starke Parkraumbelastung. Hier konkurrieren Anwohner mit ihren Pkw auf den Parkflächen mit einer großen Anzahl von Lkw, die, zum Teil bedingt durch ihre Ausmaße, stark in die angrenzenden Verkehrsflächen hineinragen. Die Folge sind Sicht- und Gehbehinderungen für Fußgänger und sogenannte vulnerabler Gruppen, wie Kinder und Menschen mit Geh- und Seheinschränkungen.
Die Folge der hohen Auslastung der Parkflächen ist außerdem ein hoher Parkplatzsuchverkehr. Diese zusätzliche Verkehrsbelastung senkt die Lebensqualität der Anwohner. Auf Antrag der CDU-Fraktion beschloss die Lichtenberger Bezirksverordnetenversammlung (BVV) deshalb vor anderthalb Jahren, dass das Bezirksamt die Umsetzung einer temporären Verbotszone für solche Kraftfahrzeuge über 2,8 Tonnen prüfen solle. Diese Verbotszone sollte den Bereich Pablo-Picasso-Straße im Westen, Falkenberger Chaussee im Norden, Vincent-Van-Gogh-Straße im Osten und Seehausener Straße im Süden umfassen. Zeitlich wäre in diesem Bereich für über 2,8-tonner ein Parkverbot von 16 bis 06 Uhr anzuordnen.
Diese bezirkliche Anordnung hätte zur Folge, dass in der Zeit von 16 bis 06 Uhr keine Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen in diesem Bereich abgestellt oder geparkt werden dürften. Nach Ablauf eines Jahres sollte diese Maßnahme auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden.
Das Bezirksamt habe sich am 8. Juni dieses Jahres an die zuständige Senatsverwaltung mit der Bitte um Stellungnahme zu einer möglichen Umsetzung dieses Verkehrsversuchs gewandt, teilt der Senat den beiden Abgeordneten mit, und die Senatsverwaltung übermittelte dem Bezirk am 24. Juni  ihre Stellungname.
Voraussetzungen für die Durchführung eines solchen Verkehrsversuchs sei, dass eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs bestehe, so die Senatsverwaltung. Deshalb müsse ein konkretes, die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs betreffendes Ziel formuliert werden, welches mit dem Verkehrsversuch erreicht werden soll. „Die übermittelte Drucksache […] enthält im Hinblick auf den angestrebten Verkehrsversuch keine ausreichenden Informationen. Nach Einschätzung des Senats sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Verkehrsversuch derzeit nicht erfüllt. Eine weitergehende Befassung sowie Involvierung weiterer Behörden seitens der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wird unter diesen Bedingungen derzeit als nicht zielführend erachtet.“
Weil derzeit die rechtlichen Voraussetzungen für eine verkehrsrechtliche Anordnung fehlen, sei dem entsprechend auch keine weitere Prüfung dieses Vorhabens vorgesehen, heißt es schließlich aus der Senatsverwaltung.

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So sollte es eigentlich überall in Neu-Hohenschönhausen sein: Die Parkplätze stehen den Anwohnern des Kiezes zur Verfügung. Aber oft stehen Kleintransporter und Lkw auf den Parkflächen, die eigentlichen für Anwohner vorgesehen sind. Das führt zu Problemen.