
Seit fast zwei Jahrzehnten soll es bereits saniert werden. Aber das achtgeschossige Gebäude an der Josef-Höhn-Straße 21 steht immer noch leer. Von Bauarbeiten: Keine Spur. Stattdessen wird auf dem Grundstück immer wieder Müll abgeladen. Deshalb fragte Abgeordnetenhausmitglied Prof. Dr. Martin Pätzold bereits vor einem halben Jahr beim Senat nach, wann mit einer Müllbeseitigung sowie mit Maßnahmen gegen den Leerstand zu rechnen ist.
Seinerzeit antwortete das Bezirksamt Lichtenberg, das der Senat um Stellungnahme bat, unter anderem, dass ein neuer Eigentümer dieses Grundstück 2013 übernahm. Er wollte es zunächst zu einem Seniorenpflegeheim umbauen. Doch letztlich beantragte er für das Gebäude den Umbau zu einem Boardinghaus. Dafür bekam er eine Baugenehmigung. Aber nichts tat sich. Das Grundstück verwahrlost weiter. Weil eine gewerbliche Nutzung geplant sei, greife hier auch nicht das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz, um den Leerstand beseitigen zu können. Auch gegen den Müll könne man nicht viel machen. Nach damaligem Erkenntnisstand ging von ihm keine Gefahr aus. Für die Beseitigung des Mülls auf seinem Grundstück sei der Eigentümer zuständig.
Nun fragte Martin Pätzold über den Senat beim Bezirksamt nach, wie der aktuelle Sachstand in Bezug auf das Grundstück Josef-Höhn-Straße 21 ist. In Erwartung, dass mit seiner Anfrage von vor einem halben Jahr Verwaltungshandeln angeregt wurde, hoffte er im Interesse der Anwohner auf Bewegung in der Sache. Das Bezirksamt teilte ihm jedoch mit, dass keine aktuellen Planungen des Eigentümers bekannt sind. „Der Fachbereich Stadtplanung des Bezirksamtes Lichtenberg hatte seit der Bearbeitung des Bauantrages für ein Boardinghouse 2016 keinen weiteren Kontakt mit dem Eigentümer bzw. dem Antragsteller“, heißt es aus der Bezirksverwaltung. Der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht, habe aber, „trotz des Fehlens eines bauordnungsrechtlich relevanten Sachverhalts Anfang dieses Jahres den Eigentümer um die Beseitigung von Müll gebeten.“
Doch welche Maßnahmen wurden oder werden künftig durch das Land Berlin veranlasst, um das Gebäude für Wohnzwecke nutzbar zu machen? hakt Martin Pätzold nochmals nach. Aufgrund des bestehenden Planungsrechts seien seitens des Fachbereiches Stadtplanung „keine bauleitplanerischen Maßnahmen für die mögliche Umsetzung eines Wohngebäudes erforderlich“, so das Bezirksamt. Das heißt, dass von behördlicher Seite erst einmal nichts unternommen wird, um in diesem Gebäude die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu ermöglichen. Trotz dieser Antworten wird Martin Pätzold weiter an diesem Thema dran bleiben.
Empfehlen Sie uns!