Drei weitere Bäume stehen leider zu eng an benachbarten Bäumen, was zu einer starken Nutzungsbeeinträchtigung bzw. mangelhafter Kronenentwicklung führt. Daher müssen 2 Götterbäume und ein Berg-Ahorn ebenfalls gefällt werden. Der Grundstückseigentümer kann die Fällungen im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar durchführen. »Die Baumschutzverordnung verpflichtet den Antragsteller zu einem ökologischen Ausgleich, wenn die Beseitigung geschützter Bäume genehmigt wird. Da hier das Land Berlin zugleich Antragsteller ist, muss der Ausgleich in Form von Ersatzpflanzungen erfolgen. Neu gepflanzt werden daher auf dem Grundstück 16 heimische Laubbäume mit einem Hochstamm von 18 bis 20 cm Durchmesser«, erklärte dazu Wilfried Nünthel (CDU), Lichtenbergs Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung.
Autor: Pia Szecki