www.eba.bund.de/DE/HauptNavi/Finanzierung/Umgebungslaermrichtlinie/Laermaktionsplanung/Oeffentlichkeitsbeteiligung/oeffentlichkeitsbeteiligung_node.html
Nach Aussage des EBA wird der erste Lärmaktionsplan ab Mitte des Jahres 2016 fertiggestellt und veröffentlicht. Nach § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) muss der Lärmaktionsplan dann nach der erstmaligen Aufstellung alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Seit dem 1. Januar 2015 ist das EBA für die Lärmaktionsplanung bei den Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig und nicht mehr wie bislang die Länder.
Dazu erklärt Wilfried Nünthel (CDU), Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung:
»Der Lärm an Bahnstrecken ist für die unmittelbaren Nachbarn immer ein Ärgernis und kann sich auf lange Sicht auch gesundheitlich auswirken. So erreichen mich regelmäßig Zuschriften, die den Bezirk um Unterstützung für Lärmschutzmaßnahmen entlang von Schienen bitten. Zuständig sind jedoch das Eisen-bahnbundesamt und die Deutschen Bahn. Der gegenwärtig in Arbeit befindliche Lärmaktionsplan ist daher eine gute Gelegenheit, die Interessen der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner Lichtenbergs zu artikulieren. Alle Bahnlärmgeschädigten sind daher aufgerufen, sich im laufenden Beteiligungsverfahren einzubringen und ihre Vorstellungen zu äußern.«