Der Unionsfraktion der BVV Lichtenberg ist in diesem Zuge aber auch daran gelegen, den Einzelhandelsstandort zu sichern. »Ein möglicher Wegfall des vorhandenen Supermarktes gefährdet die fußläufige Nahversorgung der umliegenden Wohngebiete«, so Gregor Hoffmann, Vorsitzender der CDU-Fraktion Lichtenberg, bereits Anfang des Jahres.
Aus diesem Grund stellte Hoffmanns Fraktion einen Antrag, in dem das Bezirksamt aufgefordert wurde, ein Bebauungsplanverfahren zur Sicherung des Verbrauchermarktes in der Falkenberger Chaussee 95 zu eröffnen.
Mit Erfolg. Wie das Bezirksamt nun verkündete, wird für die besagten Grundstücke ein Bebauungsplan aufgestellt. Dieser zielt darauf ab, ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen und einen Verbrauchermarkt sowie Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen im 1. Vollgeschoss von Gebäuden innerhalb des Nahversorgungszentrums Falkenborgen/Warnitzer Bogen zu sichern.
Hoffmann dazu: »Wir freuen uns sehr über die Entwicklungen. Wohnungsbau ist ohne Frage ein primäres politisches Ziel. Jedoch muss auch dies mit Augenmaß erfolgen. Die Wohnnutzung ist ja nur im 1. Vollgeschoss ausgeschlossen, in allen weiteren Geschossen ist sie zulässig. Besonders vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist die Sicherung des Einzelhandelsstandortes mit dem Supermarkt von entscheidender Bedeutung.«