Zwei zentrale Veränderungen sollten vorgenommen werden:
1. Zentrale Datei für registrierte Schusswaffen
Trotz penibler Richtlinien über die Registrierung von Schusswaffen ist es in Deutschland nicht möglich, die Anzahl der registrierten Waffen zu ermitteln. Es existieren lediglich Schätzungen! Teilweise sind die Eintragungen noch auf Karteikarten vorhanden. Um die Ernsthaftigkeit von Hinweisen zu beurteilen, muss die Polizei unmittelbar alle behördlichen Informationsquellen nutzen können. Waffen kennen weder Landkreise noch Bürodienstzeiten!
Wir fordern ein bundesweites, sofort zugängliches Recherchesystem für Schusswaffen.
2. Gelegenheit macht Täter
Was man nicht besitzt, kann man nicht nutzen. Ziel muss es weiterhin sein, den Umgang mit Waffen zu minimieren. Das Waffengesetz definiert einen Unterschied zwischen dem Besitz von Waffen und das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit. Schusswaffen führen dürfen beispielsweise Polizisten, Personenschützer und Jäger, da sie ein entsprechendes »Bedürfnis« haben – Sportschützen können dies nicht nachweisen. Wozu brauchen letztgenannte Waffen und Munition zuhause, wenn sie ohnehin nur auf dem Schießstand trainieren? Zumindest für die Munition gibt es meist keine Daseinsberechtigung in privaten Haushalten! Fehlende Munition kann selbst bei missbräuchlichem Zugang zu Waffen einen Amoklauf verhindern!
Wir bitten die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag zu prüfen, ob der Erwerb und Besitz von Munition außerhalb von Schießständen verboten werden kann, sofern kein Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes besteht.
Auf dem anstehenden CDU-Landesparteitag am 28. März 2009 werden die Delegierten Danny Freymark, Daniel Knohr und Cindy Freymark den Vorschlag für die Junge Union Lichtenberg als Antrag einbringen. Mitinitiator des Antrags und JU-Kreisvorstandsmitglied Christopher Pustola meint hierzu: »Auch wenn die Ursachen von solchen Bluttaten vielfältig sind und einer ebenso breiten Bekämpfungsstrategie bedürfen, so sollte insbesondere auch das Waffengesetz neu diskutiert werden.«